Unsere Mission:
Ein internationales Netzwerk für Pfandkredite und Sozialkredite
Der Internationale Vereinigung der Pfandkredit- und Sozialkreditinstitute hat sich zum Ziel gesetzt, den Sozialkredit zu fördern, zu schützen und weiterzuentwickeln, wobei der Schwerpunkt auf seiner Ausprägung als Pfandkredit liegt. Seine Tätigkeit basiert auf den Grundsätzen der Verantwortung, der Solidarität und der Werterhaltung unter Berücksichtigung der Tradition und der Entwicklung der Branche.
Gemäß Artikel 3 der geltenden Satzung verfolgt der Verband die folgenden grundlegenden Ziele:
Förderung des Pfandkredits
Das Pfandkreditwesen und das Sozialkreditwesen auf internationaler Ebene zu fördern, indem die Gründung neuer Einrichtungen unterstützt und die Entwicklung sowie Stärkung bestehender Einrichtungen gefördert wird, unter Einhaltung der nationalen Vorschriften und der ethischen Grundsätze, die für diesen Sektor charakteristisch sind.
Die Ethik beachten
Vertretung von Pfandkreditinstituten, deren Tätigkeit sich auf die Verwahrung und Bewahrung der Sicherheiten ihrer Kunden konzentriert, damit diese im Laufe der Zeit gemäß dem christlichen Prinzip des Pfandes und des Vermögenserhaltes als Instrument der finanziellen Unterstützung wiederverwendet werden können.
Kompetenzaustausch und Innovation
Den Austausch von Erfahrungen, Wissen, Innovationen und Technologien in operativer, rechtlicher, wirtschaftlicher und soziologischer Hinsicht zu fördern und dabei den Dialog zwischen den Mitgliedsorganisationen sowie deren kontinuierliche Weiterbildung zu unterstützen.
Der Pfandkredit ist nicht nur ein Finanzinstrument, sondern ein Modell für Werterhaltung und soziale Verantwortung.
Internationale Zusammenarbeit
Beziehungen zu supranationalen Einrichtungen und Verbänden aufzubauen, die sich für Pfandkredite und Sozialkredite interessieren, und so zur Aufwertung der Branche im globalen wirtschaftlichen und institutionellen Kontext beizutragen.
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern
Gemeinsame Initiativen und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Mitgliedsorganisationen unter Wahrung der Grundsätze der Autonomie und des freien Wettbewerbs zu prüfen und zu fördern.
